Infos zu Balkonkraftwerken

Das Balkonkraftwerk erzeugt mit Photovoltaikmodulen seinen eigenen Strom. Die Photovoltaikmodule werden über einen Gleichrichter und eine Einspeisebuchse mit dem internen Netz verbunden und erzeugen ihren eigenen Strom.

Bis 1500 KW/h pro Jahr = 300 Wp

Über 1500 KW/h pro Jahr = 600 Wp

Eine 300 Watt Anlage erzeugt ca. 335 KW Strom pro Jahr.

Eine 600 Watt Anlage erzeugt ca. 670 KW Strom pro Jahr.

Dies sind Durchschnittswerte und abhängig von der Anzahl der Sonnenstunden pro Jahr und der Ausrichtung der Anlage. Die ideale Ausrichtung ist nach Süden mit einer Neigung von 30 Grad zur Horizontalen.

Verschiedene Tests am Balkonkraftwerk zeigen eindeutig, dass das System sicher ist. Zudem müssen alle Anlagen in Deutschland nach der Norm VDE 0100 AR 4105 geprüft und zugelassen sein.

Seit Mai 2018 sind Balkonkraftwerke in Deutschland erlaubt. Sie müssen der DIN-Norm V 0100-551-1 entsprechen und beim Netzbetreiber registriert sein. Darüber hinaus muss das System im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Beide Registrierungen sind problemlos und können online durchgeführt werden.

Wird mehr Strom erzeugt als die Grundlast des Hauses, wird der Strom in das öffentliche Netz eingespeist. Daher muss der Zähler mit einer Rücklaufsperre ausgestattet sein. Sonst läuft der Zähler rückwärts, was in Deutschland verboten ist. Wenn Sie einen Ferraris-Zähler haben (den mit der sich drehenden Scheibe), hat er wahrscheinlich keine Rücklaufsperre. Moderne Digitalzähler haben tatsächlich diese Funktion.

Sie benötigen keine Erlaubnis Ihres Vermieters, um das Modul an einem Balkongeländer zu montieren oder das Modul auf dem Dach Ihrer Garage oder in Ihrem Garten zu platzieren. Wenn Sie jedoch Ihre Solarmodule in die Wände Ihres Hauses bohren oder dübeln möchten, kann Ihnen Ihr Vermieter dies verbieten. Gleiches gilt, wenn der Mietvertrag die Installation von Balkonkraftwerken ausdrücklich untersagt. Ein freundliches Gespräch über die Maßnahmen mit dem Vermieter kann Unklarheiten beseitigen.

Soweit die Anbringung von Gegenständen am Balkongeländer nicht ausdrücklich durch die Parzellenerklärung oder die Gemeinschaftsordnung untersagt ist, ist dies förmlich nicht erforderlich. Auch hier empfehlen wir Ihnen, dies mit anderen Wohnungseigentümern zu besprechen.

Eine besondere Haftpflichtversicherung ist nicht erforderlich. Sie sollten sich jedoch bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob Ihr Anspruch von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Ältere Policen decken möglicherweise keine Regionen des Sonnensystems ab.

Netzbetreiber haben keine gesetzliche Grundlage, um den Betrieb von Balkonkraftwerken zu untersagen. Das Verbot ist ausgenommen, wenn die Anlage, insbesondere der Gleichrichter, den DIN-Normen VDE AR-N 4100 und VDE AR-N 4105 entspricht.

Es dürfen maximal aktuell bis zu 600 Watt Leistung ins Hausnetz eingspeist werden.

Einzelne Regionen und Netzbetreiber forcieren Balkonkraftwerke. Diese können Sie separat anfordern.

Fällt einem Netzbetreiber eine Solaranlage auf, kann er eine Registrierung beantragen, die dann später erfolgen kann. Bei Abgabe einer Konformitätserklärung hat der Netzbetreiber keinen Rückgriff auf Solaranlagen.

Ja, es gibt verschiedene Portale zur Berechnung.
Bspw.: www.solarserver.de/pv-anlage-online-berechnen